Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Erhaltung und Entwicklung der ukrainischen Kultur, Bildung, Sprache und Traditionen in den EU-Staaten“ registriert

EU

Die Organisatoren der Initiative fordern die Europäische Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Integration ukrainischer Flüchtlinge in der EU zu verstärken. Darüber hinaus fordern sie die Kommission auf, neue Rechtsvorschriften zur Erhaltung der ukrainischen Kultur, Sprache, Traditionen und des ukrainischen Kulturerbes vorzuschlagen sowie eine europaweite Struktur von Integrationszentren zu schaffen. Die EU-Kommission hat die EBI durch Beschluss registriert.

Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den evtl. endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission nicht vor. Er beinhaltet zunächst nur, dass die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen der Initiative erfüllt sind. Sie ist nach Auffassung der Kommission damit rechtlich zulässig, was u.a. bedeutet, dass die Initiative auch den rechtsstaatlichen Normen/Anforderungen der EU entspricht. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Nächste Schritte

Nach der Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Die Kommission entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen

1)  nicht außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,

2)  nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und

3)  nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 128 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 103 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen.

27.09.2023